Sachkundenachweis für Hundehalter:innen

Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten. Hier finden Sie alle Informationen zu Pflichten, Kursen in Ihrem Bundesland und Materialien.

 

FÜR NEUE HUNDEHALTER:INNEN IST DER SACHKUNDENACHWEIS VERPFLICHTEND!

VERPFLICHTEND AB 1. Juli 2026
THEORIEKURS 4 Stunden
PRAXIS MIT DEM HUND +2 Stunden